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Pfarre St. Clemens, Viersen-Süchteln
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Pfarre St. Clemens, Viersen-Süchteln
Vermögensverwaltung (c) Pfarrbriefservice

Kirchenvorstand

Katholische Kirchengemeinden sind Körperschaften des Öffentlichen Rechtes (eigener Art). Wie vergleichbare Körperschaften im staatlichen Bereich (z.B. Gemeinden, Städte, Kreise usw.) bedürfen Körperschaften als Rechtsvertreter ausführender Organe, die im Rechtsverkehr für sie handeln. Für die Kirchengemeinde ist dieses Organ nach staatlichem Recht der Kirchenvorstand; er ist zur Führung des Amtssiegels berechtigt.

Der Kirchenvorstand (KV) der Pfarre St. Clemens in Viersen-Süchteln wurde im November 2018 gewählt. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der drei ehemals selbstständigen Gemeinden St. Clemens (Süchteln), St. Franziskus (Süchteln-Vorst) und St. Maria Helferin der Christen (Dornbusch).

Der Kirchenvorstand ist für Finanzen, Personal u. Liegenschaften verantwortlich und ist die rechtliche und gesetzliche Vertretung der Kirchengemeinde.

Er verwaltet das Vermögen, schließt Verträge, entscheidet über den Besitz der Kirchengemeinde und sorgt für die Instandhaltung der Immobilien.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt 6 Jahre; alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Gemäß Satzung ist der Pfarrer der Vorsitztende des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand gliedert sich in den Bauausschuss, den Personalausschuss u. den Finanzausschuss. Der Kirchenvorstand tagt in regelmäßigen Abständen; die Sitzungen sind nicht öffentlich und die Mitglieder sind zur Amtsverschwiegenheit über Verlauf und Ergebnisse der Beratung und der Beschlussfassung des Kirchenvorstandes verpflichtet.

Dem Kirchenvorstand St. Clemens gehören (neben dem Pfarrer als geborenem Mitglied) 10 gewählte Mitglieder an; ein weiteres Mitglied wird vom GdG-Rat in den Kirchenvorstand delegiert.