© Jürgen Schroeder
© Juergen Schroeder
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Für einen Weg der Umkehr und Erneuerung
Synodaler Weg bekommt Satzung – Auch Gemeinden sollen sich beteiligen
„Die Katholische Kirche in Deutschland macht sich auf einen Weg der Umkehr und der Erneuerung.“ Mit dieser Aussage beginnt die Satzung, die jüngst für den Synodalen Weg nach einigen Diskussionen veröffentlicht wurde. Beide verantwortliche Institutionen, die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), planen, den Synodalen Weg am 1. Advent zu beginnen.
Neue Internetseite ab 1. Advent
Die Satzung kann man auf den Internetseiten www.dbk.de und www.zdk.de lesen. Dort befindet sich auch ein umfangreicher Fragen-Antworten-Katalog rund um den Synodalen Weg. Zum 1. Advent dann findet man alle Informationen gebündelt auf der neuen Internetseite www.synodalerweg.de, die von Deutscher Bischofskonferenz und ZdK gemeinsam verantwortet wird.
In der Satzung, die noch von der Vollversammlung des ZdK angenommen werden muss, heißt es z.B. auch: „In den Mittelpunkt stellen wir die Frage nach Gott und dem Weg, den er heute mit den Menschen gehen will. Wir sehen, dass es für viele Menschen die Kirche selbst ist, die das Bild Gottes verdunkelt.“ Als Aufgabe des Synodalen Weges wird festgehalten: „Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland dient der gemeinsamen Suche nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses.“
Vier Foren – zwei Jahre
In vier Synodalforen werden die Themen bearbeitet „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“, „Priesterliche Existenz heute“, „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“. Die Satzung regelt außerdem die Zusammensetzung und Befugnisse der Organe des Synodalen Weges (Synodalversammlung, Synodalpräsidium, Erweitertes Synodalpräsidium und Synodalforen). Der Synodale Weg ist auf zwei Jahre angelegt.
Beschlüsse ohne Rechtswirkung
Zur Möglichkeit der Beschlussfassung heißt es in der Satzung: „Die Synodalversammlung des Synodalen Weges fasst zur abschließenden Feststellung der Beratungsergebnisse Beschlüsse.“ Diese Beschlüsse haben allerdings keine Rechtswirkung. Sie sind erst verbindlich, wenn sie als Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz im Amtsblatt des Vorsitzenden oder als diözesane Gesetze durch den jeweiligen Diözesanbischof im diözesanen Amtsblatt veröffentlicht werden. Und „über die Umsetzung von Beschlüssen, die eine weltkirchliche Relevanz entfalten, entscheidet der Apostolische Stuhl“, heißt es auf www.dbk.de.
Auch Gemeinden und Katholiken können sich beteiligen
In den Fragen und Antworten zum Synodalen Weg wird darum gebeten, dass sich auch Gemeinden, Gruppen und einzelne Interessierte am „gemeinsamen Ringen“ beteiligen, „sei es konkret durch Beteiligung eines Vertreters im Synodalen Weg, sei es durch schriftliche Stellungnahme und Kommentierung des Geschehens, sei es durch die Beteiligung an Informationsveranstaltungen (z.B. Katholische Akademien), durch mediale Interaktion (Social Media) oder auch durch fürbittendes Gebet. An entsprechenden Partizipationsformaten wird derzeit gearbeitet.“ (https://dbk.de/de/themen/der-synodale-weg/faq-synodaler-weg/)
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