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Pfarre St. Clemens, Viersen-Süchteln
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Kirchenvorstandswahl 2025

Bekanntmachung für die Kirchenorstandswahl 2025

Wahlurne (c) pfarrbriefservice
Wahlurne
Datum:
Mo. 29. Sept. 2025
Von:
St. Clemens

Am 08. und 09.11.2025 findet die Kirchenvorstandswahl statt. In der Kirchengemeinde St. Clemens sind 6 Mitglieder für den Kirchenvorstand zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten in unserer Pfarre ihren Hauptwohnsitz haben. Die Liste der Wahlberechtigten liegt bis Freitag, den 03.10.2025, im Pfarrbüro, Ostring 22, 41749 Viersen zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 02162 6220 zur Einsicht aus.

Bezüglich der Liste der Wahlberechtigten gibt es eine Einspruchsmöglichkeit bis Ende der Auskunftsfrist am 03.10.2025 (Feiertag).

Bei der Vorschlagsliste (s.u.) für die Wahl zum Kirchenvorstand gibt es die Möglichkeit, bis zum 10.10.2025 Ergänzungsvorschläge zu unterbreiten. Ein Ergänzungsvorschlag muss von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet sein.

Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können vom 13.10. bis zum 17.10.2025 und vom 27.10. bis zum 31.10.2025 im Pfarrbüro (Ostring 22) zu den Öffnungszeiten beantragt werden. Die Stimmzettel müssen bis spätestens Sonntag, dem 09.11.2025 um 11.45 Uhr im Pfarrbüro St. Clemens vorliegen.