© Jürgen Schroeder
© Juergen Schroeder
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Aufgrund der Corona-Pandemie werden alle Feiern der Erstkommunion auf zunächst unbestimmte Zeit verschoben. Es wäre nicht sinnvoll, schon heute neue Termine für die Feier der Erstkommunion in den einzelnen Gemeindeteilen zu benennen.
Der Generalvikar des Bistums Aachen schreibt in Hinblick auf die Erstkommunion:
"Mit Datum vom 17. März 2020 habe ich alle öffentlichen Gottesdienste bis zum 19. April einschließlich abgesagt. Am Weißen Sonntag kann daher keine Erstkommunionfeier stattfinden. Grundlage dieser Verfügung waren die Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern vom 16. März 2020, zuletzt bestätigt in der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)“ vom 22. März 2020 des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort heißt es im § 11 unter der Überschrift „Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen“ in der Ziffer (3): „Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben“. Die Verordnung der Landesregierung ist derzeit bis zum 20. April 2020 befristet.
Niemand kann jedoch bisher seriös Vorhersagen, wie lange die Maßnahmen aufrecht erhalten werden müssen. Es ist aber davon auszugehen, dass selbst bei Aufhebung aller Maßnahmen direkt nach dem 19.4.2020 der Regelbetrieb nicht sofort wieder aufgenommen werden kann. Nicht nur aus organisatorischen Gründen empfehlen wir darum eine Verlegung der Erstkommunionfeiern, sondern auch, um weiterhin dazu beizutragen, dass das Virus sich nicht so schnell ausbreitet. Daher unsere dringende Bitte: Verlegen Sie Ihre auch für die Folgewochen geplanten Erstkommunionfeiern in den Herbst."