© Jürgen Schroeder
© Juergen Schroeder
© Juergen Schroeder
© Juergen Schroeder
© Juergen Schroeder
© Juergen Schroeder
Generalvikar Dr. Andreas Frick hat die Verfügung vom 17. März zum Thema "Beerdigungen" konkretisiert.
„Beerdigungen finden weiterhin statt, jedoch ohne Trauerfeier in Kirche oder Trauerhalle. Diese kann später nachgeholt werden. Der Kreis der Anwesenden bei Beerdigungen ist möglichst klein zu halten“ wird dahingehend konkretisiert, dass die Teilnehmerzahl auf maximal bis zu 20 Personen bei Einhaltung eines Schutzabstandes von je 1,5 Metern beschränkt wird.
Diese Verfügung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020.